Termine für die Arbeitsdienste im Jahr 2022 sind (immer am letzten Samstag eines Monats): 26.03. - 30.04. – 28.05. – 25.06. – 30.07. – 27.08. – 24.09. – 29.10. und 26.11.2022
Treffpunkt: Fischerhütte. Bitte bei Arbeitsdiensten grundsätzlich das Fangbuch zum Eintrag der geleisteten Arbeitszeiten mitbringen!
Ihre Teilnahme an den Arbeitsdiensten bitten wir jeweils rechtzeitig mit Mike Gehart oder Ron Tietz telefonisch abzustimmen.
(Hr. Gehart:0151-12839029, Tel. Hr. Tietz 01512-8752761).
Allgemeines:
Jedes Mitglied zwischen dem 16. und vollendetem 63. Lebensjahr ist verpflichtet, jährlich 8 Stunden Arbeitsdienst ( = 2 Termine ) zu leisten.
(befreit bei Vorliegen eines Behindertenausweises mit Behinderungsgrad von mind. 50% )
Bei Jugendfischern erfolgt dies durch Koordination des Jugendwartes, erwachsene Mitglieder überwachen eigenständig, an welchem der angebotenen Termine sie ihren Arbeitsdienst leisten.
Von allen arbeitsdienstpflichtigen Mitgliedern ist vorab eine Arbeitsdienstkaution in Höhe von 50,00 € zu entrichten.
Wird der vorgeschriebene Arbeitsdienst geleistet, bleibt die entrichtete Arbeitsdienstkaution für das Folgejahr stehen. Sofern kein Arbeitsdienst geleistet wurde, verfällt die Kaution und für das Folgejahr ist eine erneute Entrichtung der Arbeitsdienstkaution erforderlich.
Die Ableistung eines jeden Arbeitsdienstes wird unmittelbar auf der Rückseite des Fangbuches dokumentiert. Am Jahresende muß jedes arbeitsdienstpflichtige Mitglied mind. 2 Einträge aufweisen.
Achtung: An den Tagen des allgemeinen Arbeitsdienstes (siehe Arbeitsdiensttermine) sind die Gewässer für arbeitsdienstpflichtige Mitglieder, die ihren Arbeitsdienst noch nicht geleistet haben, komplett ganztags gesperrt!
- Bitte das Fangbuch mitbringen! -