Landschaftspflege und damit das erforderliche Fällen und Beschneiden von Bäumen und Sträuchern gehören zu den laufenden Aufgaben der Gewässerwartung. Kettensägen sind dabei unentbehrliche Hilfsmittel, der Umgang mit diesen Geräten ist aber in der Hand technisch Ungeübter äußerst gefährlich und mit hohem Unfallrisiko verbunden; jeder, der Kettensägen einsetzt, muss aus versicherungstechnischen Gründen einen entsprechenden Kenntnisnachweis vorlegen können.
Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen und die richtige Handhabung zu erlernen, unterzogen sich 7 Vereinsmitglieder einer theoretischen und praktischen Unterweisung. Während in der Theorie an Hand von Folien und Lehrfilmen Kenntnisse der sachgerechten Baumfällung, Sicherheitsvorkehrungen und Unfallverhütungsvorschriften vermittelt wurden - die theoretische Schulung schloss mit einer schriftlichen Prüfung ab -, musste im praktischen Teil jeder Teilnehmer selbständig nach Vorschrift fachgerecht einen Baum fällen, entasten und in Teile zerlegen.
Alle Teilnehmer bestanden diesen zweitägigen Lehrgang und erhielten aus der Hand des Kursleiters Sepp Heilmayr den begehrten Befähigungsnachweis zum Umgang mit Kettensägen, der im Fall des Falles ein wichtiges Dokument gegenüber Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und ggf. auch Staatsawalt darstellt.
G.W.Schmid (1. Vorstand)