Bestimmungen an unseren Gewässern

 

 

Allgemeine Anordnung

 

 

1. Die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten sind zu beachten.
Abweichungen davon sind den ergänzenden Angaben auf der Tageskarte zu entnehmen. Kurzfristige Änderungen bezüglich Schonmaße, Sperrzeiten und sonstige Fangbeschränkungen werden durch Aushang an der Fischerhütte sowie Hinweistafeln am jeweiligen Gewässer bekannt gegeben und sind verbindlich. Gesperrte Gewässer sind mit roten Tafeln gekennzeichnet und dürfen nicht befischt werden, so lange diese Tafeln aushängen.

 

2. Tageskarte

Jeder nach Zeit und Maß gefangene Fisch ist unmittelbar nach dem Fang mit Datum, Art des Fisches, Länge und Gewicht einzutragen.

Beim Fang von Barsch, Brachse, Rotfeder, Rotauge und Waller ab 20 cm sind nur Art und Länge zu vermerken; diese Fischarten fallen nicht unter die pro Tag erlaubte Fangquote.

Die Tageskarte ist Grundlage für künftige Besatzmaßnahmen. Tageskartenfischer haben diese nach Beendigung des Fangtages in den an der Vereinshütte dafür vorgesehenen Kasten zurück zu geben, gleichgültig ob mit Erfolg gefischt wurde oder nicht.

 

3. Gastfischer, die im Besitz eines gültigen staatlichen Fischereischeins sind, ist das Fischen mit 2 Handangeln, jeweils bestückt mit 1 Anbissstelle bzw. 1 Köder erlaubt.

 

4. Nach Zeit und Maß gefangene Fische dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden.

Catch &Release ist gesetzlich streng verboten - und das zu Recht: Ein Fisch ist kein Spassobjekt. Eine entsprechende Einstellung ist mit unserem Selbstverständnis als Naturschützer und -liebhaber nicht zu vereinbaren!   Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische müssen, wenn Sie lebensfähig sind, schonend ins Wasser zurückgesetzt werden (Abködern im Wasser oder mit nassen Händen).

Kranke, tote oder solche Fische die zu sehr verletzt sind, um überleben zu können, sind dem Gewässer zu entnehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Köderfische aus fremden Gewässern dürfen nicht verwendet werden (Einschleppen von Fischkrankheiten).

 

5. Jede Form des Anfütterns ist verboten! (auch Futterkorb, Futterspirale, Methode Feeder, PVA etc.)

 

6. Gefangen Fische müssen mittels Kopfschlag betäubt und sofort durch Kiemenschnitt getötet und entblutet werden.

Das Ausweiden der Fische am Gewässer ist verboten!

 

7. Hältern der Fische (Setzkescher, Eimer etc.) ist, u.a. aus Gründen des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit, nicht erlaubt!

 

8. Kescher, Betäuber, Messer, Längenmaß, Angelpapiere und Stift sind stets mitzuführen.

 

9. Das Parken von Fahrzeugen ist auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Das Befahren der Mitteldämme mit Fahrzeugen jeder Art ist verboten.

Baden und Bootsfahren (incl. ferngesteuerte Fahrzeuge aller Art) ist aus artenschutzrechtlichen Gründen in bzw. auf den Vereinsgewässern untersagt.

Übernachtungen bzw. Camping sind nicht gestattet.

 

10. Alle Vereinsmitglieder sind zur Kontrolle, auch gegenüber Gastfischern, berechtigt.

Den Weisungen der Fischereiaufseher und der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten.

 

11. Fangbeschränkungen:

Es dürfen pro Person und pro Tag 4 Gutfische gefangen werden, davon nicht mehr als:

1 Hecht oder

1 Zander und/oder

2 Salmoniden und/oder

2 Karpfen und/oder

2 Schleien

Waller, Grasfisch und Weißfische unterliegen keiner Fangbeschränkung.

Aale unterliegen nicht dem täglichen Fanglimit von 4 Gutfischen

Der Fischertag beginnt 1 Stunde vor Sonnenaufgang und endet eine Stunde nach Sonnenuntergang. Auf Aal und Wels darf ganzjährig bis 24:00 Uhr; für die Dauer der Sommerzeit bis 1:00 Uhr des Folgetags gefischt werden (gilt nur für Tageskartenfischer, aktive Mitglieder haben kein Nachtangelverbot!)

 

12. Grundsätzliche Verhaltensmaßregeln

Kameradschaftliches, hilfsbereites und rücksichtsvolles Verhalten

unter Angelfischern sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Hierzu gehören auch die Unterstützung der Jungfischer mit

Rat und Tat sowie das Sauberhalten des Angelplatzes (auch Gewässer)!

Dosen, Flaschen, Papier, Wurmdosen, Zigarettenkippen und

sonstiger Unrat etc. müssen mitgenommen und Zuhause

entsorgt werden!

 

13. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können u.a. den Entzug des Erlaubnisscheines zur Folge haben.

Die Erlaubnis ist nur wirksam in Verbindung mit dem Besitz des gültigen staatlichen Fischereischeines und ist nicht übertragbar.

 

14. Angeln auf eigene Gefahr.

Der Verein übernimmt keinerlei Haftung, für Schäden jeder Art haftet grundsätzlich der Verursacher.

 

Unser MATHIAS -

Fischerkönig 2023

mit No. 1 und 2

Quelle: K.M. Media

Alter und NEUER Fischerprinz KILIAN S. mit 1. Vorstand Dietmar Roemer und Jugendwart Alexander Stettnisch

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Highlights 2 0 2 3

Sind sie nicht schön anzusehen?! Petra und ihr 68er mit 3kg ausm RLW/4er. BRAVO!

(Q: M.G.)

 

Unsere "Neuerwerbung" TOM räumt am RLW auf.

140 cm, 20 kg.

 

RESCHPEKT!

(Q:T.S.)

 

Darfs a bisserl mehr sein?!

 

180 cm - 27 kg !!!!

Aller

höchschter

Reschpekt!!

(Q:T.S.)

Schau, schau - unser nächster Jungfischer, der kleine  TIM. Einen 75er mit 7,5 kg! BravOOO!!

(Q.: M.G.)

Und unsere Jugend zieht da locker nach: Da Marlon mit dem herrlichen 66er - Gratulation!!!

(Q.: M.R.)

Familie G. hat am 3er zugeschlagen, aber so richtig!! Da Junior mit diesem: 90 cm, 4,7 kg, der Herr Papa hat mit einem schönen Zander nachgelegt!!

(Q.: H.G.)

A grad, wenn ma wos essn wui! - A so a Scheena!!

Oiso da Fiisch aa...

68 cm, 3000gr. 1.6. ausm 3er

(Q.: D.R.)

 

Ois richtig gmacht.

Bravo Walter!

(Quelle: M.G.)

Der erste Streich am 13.5.23 am 4 er - 96 cm, 17 kg

Der zweite Streich am 13.5.23 am 4 er 66 cm, 11 kg

Und der DRITTE - da kanns Oana!! - kurz drauf!!!! Nun werden ein paar Spätzchen satt.  Zuaschaugn und lerna!!!

Gratulation Stefan!!

(Quelle: M.G./AGS)

Uiii - so a Scheena ausm Zwoarer (122 cm, 18 Kilo!!). Etza is aba wirkli nix mehr drin - ODA?! Schaugts amoi, naa segts es scho!      Glückwunsch!

(Bild: M.G./AGS)

Den 20.4.2023 trug es sich am 3er zu:  ein toller Aal (87 cm, 1400 Gr.). Sauba sog i!

(Bild: M.G./AGS)

Und los gehts 2023

Wenn sogar dee zwoa......

Quelle: Mike Gehart,/AGS

 

Besondere Fänge im August 2022 - Wallermonat

17.08.2022

Quelle: Mike Gehart,/AGS

104cm bei 10kg am 4rer. Unser Werner P. war diesmal der Glückliche.
Von allen ein Petri Heil.

Quelle: Mike Gehart,/AGS

136cm bei 18kg, wieder am 4rer.
Von allen ein Petri Heil.

Quelle: Mike Gehart,/AGS

Es ist vollbracht, die 2Meter sind gefallen. Rudi Hasil hat einen Riesen von 234cm und 80kg aus dem RLW

(Weiher 4) rausgeholt. Der Waller biss auf Fruchtboilies und der Drill dauerte 40min.

Nun kann die Fisch- und Vogelwelt am 4rer ein wenig aufatmen, ein großer Räuber weniger.

Petri Heil an Rudi von der gesamten Gilde.

Quelle: Mike Gehart,/AGS

165cm, 35kg, Weiher 4.
Der 200cm Waller ist bald fällig.

Quelle: Mike Gehart,/AGS

Besondere Fänge im Juli 2022

Jungfischer im Glück. Kilian Zipl mit einem schönen Aal von 60cm aus dem Weiher 2. Weiter so.

 Quelle: Franz Xaver Gschwendtner/AGS

Und wieder ist ein größerer Waller überlistet worden. 16kg , 134cm , Weiher 4.
Ein kräftiges Petri Heil.

 Quelle: Mike Gehart,/AGS

Besondere Fänge im Juni 2022

Waller aus dem 4rer Weiher.

145cm und 45 Pfund.

Wir nähern uns der 2m-Marke.

 Quelle: Mike Gehart,/AGS

Besondere Fänge im Mai 2022

Und wieder ging ein Halbstarker am 4rer Weiher an den Haken. 110 cm und 9,5kg.

Das ist in den letzten Wochen bereits der 5te Waller über einen Meter Länge. Für die Freikarte langts aber leider no ned ganz.

Quelle: Mike Gehart,/AGS

Und noch ein Sensationsfang am 4rer!!
Waller auf Tauwurm,
120cm und 11kg (der Waller, nicht der Tauwurm) Gratulation.

Quelle: Mike Gehart,/AGS

Sensationsfang am 4rer!!
Unser 2ter Vorstand hat einen „Riesensaibling“ von 60cm und 2,0kg gefangen
.

Gratulation.

Quelle: Mike Gehart,/AGS

Besondere Fänge im April 2022

Waller 

Länge von 1,10m

Gewicht: 9kg

Gefangen im RLW von  unserem neuen Jungfischer

Johannes, bei seinem ersten Fischertag am 15.04.2022

Quelle: Mike Gehart,/AGS

Weiher 4, 58cm, 2,2kg.

Quelle: Mike Gehart/AGS

Weiher 4, 63cm, 2,8kg.

Quelle: Mike Gehart/AGS

Unsere beiden Würdenträger 2021:

Fischerkönig Richard Kinshofer und Fischerprinz Alexis Buck.

Quelle: F.X. Gschwendtner/AGS

Besondere Fänge im Dezember

Hecht

Weiher 2, 92cm, 14 Pfund.

Quelle: Mike Gehart/AGS

Besondere Fänge im September

Spiegelkarpfen

Weiher 4, 80cm.

Quelle: Mike Gehart/AGS

Hecht

Weiher 4, 85cm.

Quelle: Mike Gehart/AGS

Spiegelkarpfen

Weiher 2, 70cm.

Quelle: Mike Gehart/AGS

Schuppenkarpfen

Weiher 1, 65cm.

Quelle: Mike Gehart/AGS

Spiegelkarpfen

Weiher 3, 80cm.

Quelle: Mike Gehart/AGS

Die vielen Amphibien an unseren Weihern sind für die Ringelnatter (Natrix natrix) ein gefundenes Fressen.

Aktuelle außergewöhnliche Fänge

Krebse in Weiher 2 und 3

Quelle: Mike Gehart/AGS

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